Welche Steuern fallen bei Erbimmobilien-Verkauf in Gerlingen an?

Beim Verkauf einer Erbimmobilie in Gerlingen fallen verschiedene Steuern an, die je nach individueller Situation variieren können. Die wichtigsten sind die Spekulationssteuer bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb durch den Erblasser und die Erbschaftsteuer, die bereits beim Erbe selbst anfällt. WHG Immobilien unterstützt Sie dabei, alle steuerlichen Aspekte korrekt zu berücksichtigen und den optimalen Verkaufszeitpunkt zu wählen.

Die Spekulationssteuer ist oft der entscheidende Faktor beim Verkauf von Erbimmobilien. Diese fällt an, wenn zwischen dem ursprünglichen Erwerb durch den Erblasser und dem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Dabei wird der Veräußerungsgewinn mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch, wenn der Erblasser die Immobilie selbst bewohnt hat oder Sie als Erbe mindestens zwei Jahre vor dem Verkauf selbst darin gewohnt haben. In Gerlingen mit seinen attraktiven Wohnlagen ist eine professionelle Beratung zum Hausverkauf in Gerlingen besonders wichtig, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

Wichtige Punkte für Gerlingen

  • Spekulationsfrist beachten: Zehn-Jahres-Regel ab Erwerb durch Erblasser gilt auch für Erben
  • Eigennutzungsregelung: Steuerbefreiung bei mindestens zwei Jahren Eigennutzung durch Erben möglich
  • Werbungskosten absetzen: Maklercourtage, Notarkosten und Renovierungskosten mindern den steuerpflichtigen Gewinn
  • Freibeträge nutzen: Erbschaftsteuerfreibeträge je nach Verwandtschaftsgrad optimal ausschöpfen

Neben der Spekulationssteuer können weitere Kosten entstehen: Die Grunderwerbsteuer betrifft zwar nur den Käufer, jedoch sollten Sie als Verkäufer die Marktauswirkungen kennen. In Baden-Württemberg beträgt sie 5% des Kaufpreises. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns können Sie verschiedene Kosten geltend machen, darunter Notarkosten, Maklergebühren und wertsteigernde Renovierungen. Die Gemeinde Gerlingen erhebt zudem die üblichen Grundsteuern, die bis zum Verkaufsstichtag vom Eigentümer zu tragen sind.

Wir von WHG Immobilien verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Großraum Stuttgart und kennen die steuerlichen Besonderheiten bei Erbimmobilien genau. Als DEKRA zertifizierte Sachverständige erstellen wir eine marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie und beraten Sie zu allen steuerlichen Aspekten. Unser Maklerteam in Gerlingen übernimmt für Sie alle Formalitäten und sorgt dafür, dass Ihr Verkauf steueroptimiert und rechtssicher abgewickelt wird. Vertrauen Sie auf unseren exzellenten Service seit 1986.