Wohnflächenberechnung: Fehler vermeiden

Die exakte Berechnung der Wohnfläche ist von entscheidender Bedeutung, da sie die Grundlage für die Mietpreisgestaltung, die Einordnung in den Mietspiegel, die Nebenkostenabrechnung sowie für die Wertermittlung beim Immobilienverkauf bildet. Oft schleichen sich bei der Berechnung jedoch Fehler ein. Typische Stolpersteine sind das Vertauschen von Wohn- und Nutzfläche und die falsche Bewertung von Loggien und Dachschrägen. Das kann teure rechtliche Folgen haben: Weicht die tatsächliche Fläche nach unten ab, haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Käufer können in diesem Fall den Kaufpreis mindern, Schadensersatz fordern oder den Vertrag unter Umständen rückabwickeln. Um das Risiko von Streitigkeiten und Rückzahlungen auszuschließen, sollten Vermieter und Verkäufer die Vorgaben der Wohnflächenverordnung (WoFlV) genau umsetzen. Demnach zählen alle Hauptwohnräume (Wohn-, Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmer) sowie Nebenräume (Küche, Bad, Flure und Abstellräume) zur Wohnfläche. Anteilig fließen Balkone, Terrassen und Loggien sowie Flächen unter Dachschrägen und Treppen mit einer lichten Höhe zwischen einem und zwei Metern in die Berechnung ein. Achtung bei Mietverträgen, die vor dem 1. Januar 2004 geschlossen wurden: Hier gilt meist noch die veraltete Zweite Berechnungsverordnung (II. BV), bei der Balkone häufig standardmäßig zur Hälfte angerechnet wurden. Keller-, Heizungs- und Garagenräume bleiben hingegen vollständig unberücksichtigt. Unbeheizte Wintergärten und ähnliche Räume wiederum zählen zu 50 Prozent zur Wohnfläche; bei beheizten Räumen erfolgt die Berechnung zu 100 Prozent. Auch Treppen sind einzuberechnen. Haben sie mehr als drei Stufen fallen sie zwar nicht ins Gewicht. Dreistufige Treppen, die beispielsweise zwei Räume miteinander verbinden, zählen indes zur Wohnfläche. Für präzise Messungen empfiehlt sich der Einsatz eines Laser-Entfernungsmessers. Diese Methode ist nicht nur exakt, sondern erspart im Vergleich zum klassischen Maßband viel Zeit. Verkäufer, die rechtlich auf der sicheren Seite sein möchten, setzen  auf die Expertise eines Immobilienprofis. Dieser sorgt nicht nur für eine realistische Wertermittlung und erstellt ein professionelles Verkaufsexposé, sondern berechnet auch exakt die Wohnfläche.

Bietigheimer Zeitung vom 09.10.2026


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