Wie Vermieter rechtlich sicher Eigenbedarf anmelden

Es bestehen immer wieder Unsicherheiten, wann Vermieter Eigenbedarf anmelden dürfen und wann nicht. Das BGH-Urteil im Mai 2019 zu zwei Härtefällen zeigt, dass eine Eigenbedarfskündigung gut vorbereitet und plausibel begründet sein sollte, damit sie rechtswirksam ist. Grundsätzlich gilt, dass nach § 573 BGB Abs. 2 Nr. 2 ein Vermieter ein Mietverhältnis nur dann wegen Eigenbedarf beenden darf, wenn er selbst, ein Familienmitglied oder ein naher Angehöriger seines Haushalts die Wohnung nutzen möchte. Nach aktueller Rechtslage gehören Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern wie auch Geschwister, Nichten und Neffen dazu. Nicht zum Personenkreis zählen geschiedene Ehegatten sowie ehemalige Lebensgefährten und deren Kinder. Strittig ist, ob Betreuungs- und Pflegepersonen zur Hausgemeinschaft gehören. Aus dem Kündigungsschreiben muss schlüssig hervorgehen, warum wegen Eigenbedarf gekündigt wird. Neben der Person und dem Verwandt-schaftsverhältnis sind die genauen Gründe für den Wohnungsbedarf aufzuführen. Da es sich um eine sogenannte „ordentliche Kündigung“ handelt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 573c BGB. Besteht ein langjähriger Mietvertrag beträgt die Frist mehrere Monate. Schwierig wird es, wenn sich der Mieter gegen die Kündigung wehrt und auf einen angeblich vorliegenden Härtefall beruft, etwa aufgrund von hohem Alter, Pflegebedürftigkeit, einer schweren Krankheit, Schwangerschaft oder Körperbehinderung. Hier schafft das eingangs erwähnte BGH-Urteil insoweit Klarheit, als dass die höchsten Zivilrichter auf das Fehlen einer gründlichen Prüfung im Einzelfall in den vorangegangenen Landgerichtsprozessen hinweisen, die jeweils hätte erfolgen müssen, jedoch nicht stattgefunden hat. Somit ist ein fortgeschrittenes Alter oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung per se kein Hindernis für eine Eigenbedarfskündigung. Entscheidend ist vielmehr die individuelle Situation. Unterstützende Maßnahmen können helfen, den Aufwand für den Mieter zu minimieren, beispielsweise durch die Übernahme von Umzugskosten oder das Anbieten einer neuen Wohnung. Das schützt einen Vermieter zwar nicht vor einem Rechtsstreit, verdeutlicht aber, wie wichtig eine gut vorbereitete Eigenbedarfskündigung ist, damit sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand hat. Denn nichts wäre ärgerlicher, als bereits mit der Wohnung geplant zu haben und dann kalt erwischt zu werden.

Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 19.06.2019

Die richtige Technik für das intelligente Haus

Das schlaue Zuhause, in dem vernetzte Geräte für Bequemlichkeit sorgen, liegt bei Bauherren und Eigenheimbesitzern voll im Trend. Nicht zuletzt „Alexa“ hat den Wunsch nach einem Smart Home verstärkt. Wer intelligente Haustechnik professionell umsetzen möchte, sollte einige Dinge klären.

Da ist zunächst die Frage, welche persönlichen Ansprüche an die Technik gestellt werden. Soll sie lediglich Grundfunktionen wie Licht- und Heizungssteuerung, Beschattung, Unterhaltung und Sicherheit erfüllen, die sich mit einer Basisausstattung realisieren lassen oder ist der Einsatz komplexer Anwendungen angedacht, zum Beispiel altersunterstützende Assistenten bis hin zu Telemedizin, wozu ein umfassendes Konzept notwendig ist? Neben dem zu kalkulierenden Budget hängen davon nicht zuletzt sicherheitstechnische Aspekte ab, die bei der Planung entsprechend mit zu berücksichtigen sind. Ebenso wichtig zu wissen ist, wie die Technik gesteuert werden soll, ob intuitiv per App, mittels eines Sprachassistenten oder über Funkschalter, wobei mehrere Optionen möglich sind.

Bei einem Smart Home-System ist die Flexibilität wesentlich: Ist es an einen Hersteller gebunden, lassen sich nur Produkte dieses Anbieters integrieren. Handelt es sich um eine offene Lösung, ist die Auswahl frei gestaltbar. Darüber hinaus gibt es teiloffene Systeme, in die Produkte kooperierender Firmen eingebunden werden können. Da der Smart Home-Markt sehr groß und wenig übersichtlich ist, empfiehlt es sich, die Expertise eines ausgewiesenen Fachbetriebes zu Rate zu ziehen, um die richtige Wahl zu treffen.

Nicht nur unter Komfortaspekten kann die Investition in eine intelligente Haustechnik sinnvoll sein. Auch unter dem Gesichtspunkt der Werterhaltung gewinnt eine zukunftsfähige technische Ausstattung bei Wohnimmobilien immer mehr an Bedeutung. So werden sich die Prioritäten, etwa bei der Energieversorgung, in den kommenden Jahren sicherlich weiter zugunsten vernetzter Konzepte verschieben, die E-Mobilität inkludieren. Auch der Einsatz intelligenter Assistenten, die Senioren im Haushalt unterstützen, damit sie umsorgt bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden möglichst selbständig wohnen bleiben können, dürfte zunehmen.

Noch ist das Zukunftsmusik. Wer sich frühzeitig vor dem Hausbau, Wohnungskauf oder vor Modernisierungsmaßnahmen mit der Thematik beschäftigt, mindert das Risiko, eine Chance zu verpassen oder falsch zu investieren.

Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 05.06.2019

Fehler vermeiden beim privaten Immobilienverkauf

Der Markt für Wohnimmobilien brummt. Eigenheime sind begehrt wie nie. Die Zeit für einen lukrativen Immobilienverkauf könnte nicht besser sein. Doch wie fängt man die Sache an? Einer der größten Fehler ist, einfach mit dem Verkauf anzufangen. Keinesfalls sollte die Immobilie kurzerhand ins Internet gestellt oder per Zeitungsinserat angeboten werden, um zu sehen, wer sich meldet. Ist die Preisvorstellung dann vielleicht auch noch überzogen, schreckt man potenzielle Käufer nur ab. Derart unvorbereitet ist die Bruchlandung praktisch vorprogrammiert, sprich ein Verkauf unter Wert ist höchstwahrscheinlich, wenn das Objekt nicht gar zum Ladenhüter wird. Das kann nicht der Sinn der Sache sein! Das Ziel muss vielmehr sein, die Immobilie schnell zum bestmöglichen Preis zu veräußern. Häufig unterschätzt wird zudem der Besichtigungstermin. Dabei gilt zu bedenken, dass Kaufinteressenten die Immobilie naturgemäß mit anderen Augen sehen als der Eigentümer. Manche bringen einen umfangreichen Fragenkatalog mit und erwarten ausführliche Informationen über Grundriss, Gebäudezustand, Ausstattung und Anlagentechnik. Wer hierzu keine schlüssigen Angaben machen kann, hat schlechte Karten. Schließlich kauft niemand gerne die Katze im Sack. Bedenken sollte Eigentümer auch, dass sie ihre Verhandlungsposition schwächen, wenn sie nicht in der Lage sind, die Qualität ihrer Immobilie stichhaltig nachzuweisen. Erfahrene Immobilienprofis bereiten einen Immobilienverkauf deshalb äußerst sorgfältig vor, in dem sie ein ansprechendes Exposé inklusive Fotos und eine professionelle Wertermittlung anfertigen. Ebenso gehört ein ausgereiftes Vermarktungskonzept dazu. Zudem wissen sie aufgrund ihrer Erfahrung, ob  ein Bieterverfahren eventuell zum optimalen Verkaufserfolg führt. Anders als beim Verkauf zum Festpreis, zeigt sich hierbei durch die Angebote der Interessenten, wie hoch der maximal zu erzielende Kaufpreis ist, ohne dass eine Verkaufsverpflichtung besteht. Das hat den Vorteil, dass möglicherweise ein höherer Preis geboten wird als der zuvor festgelegte. Dies kann vor allem dann passieren, wenn nur eine geringe Anzahl an Kaufobjekten vorhanden ist, die Nachfrage jedoch sehr groß. Ein erfahrener Makler weiß sicher einzuschätzen, ob ein Objekt für ein Bietergefecht in Frage kommt. Wer also nicht auf bares Geld verzichten möchte, sollte seine Immobilie nicht im Selbstversuch veräußern wollen, sondern den Verkauf einem Profi überlassen.

Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 20.04.2019

Musizieren in Mietwohnungen: So beugen Vermieter Streitigkeiten vor

Was für den einen liebliches Klavierspiel, ist für den anderen nervtötendes Geklimper: Häusliches Musizieren führt unter Mietparteien immer wieder zu Spannungen. Oftmals geht der Streit soweit, dass ein Gericht klären muss, was erlaubt ist und was nicht. Der Bundesgerichtshof befand im Oktober 2018, dass Musizieren daheim zu den üblichen Freizeitbeschäftigungen zählt und  grundsätzlich erlaubt ist. Allerdings muss das Ruhebedürfnis der Nachbarn beachtet werden. Auch andere Urteile wägen zwischen Gemeinschaftsbedürfnis und Einzelinteresse ab. Ausschlaggebend   sind die Wohnverhältnisse, wozu die Hellhörigkeit von Wohnungen, Umgebungsgeräusche und das zum Einsatz kommende Instrument zählen. Die Rechtsprechung zeigt, wie wichtig mietvertragliche Regelungen zum Musizieren sind. Deshalb sollten in einen Mietvertrag unbedingt Passagen einfließen, die das Einhalten von Ruhezeiten und die etwaige Musikausübung fixieren. Wesentlich sind die Nachtruhe zwischen 22:00 und 07:00 Uhr, die allgemeine Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie die ganztägige Ruhepflicht an Sonn- und Feiertagen. Für die Nachmietersuche ist zudem ein professioneller Vermietungsprozess sinnvoll, um die Kandidaten zu finden, die am besten in die vorhandene Alters- und Sozialstruktur einer Hausgemeinschaft passen. Hilfreich ist im Vorfeld eine Zielgruppe zu definieren, die angesprochen werden soll. Mal passen junge Familien besser, dann ältere Paare oder auch Singles. Neben den vorab eingeholten Fakten über die Identität, die Bonität und das Einkommen der zukünftigen Mieter spielt das persönliche Gespräch eine besondere Rolle. Denn gerade im Hinblick auf die Hausgemeinschaft ist es entscheidend zu klären, ob es sich bei den Interessenten um rücksichtsvolle, kooperative Menschen handelt. Erfahrene Vermietungsprofis stellen beim gemeinsame Durchsprechen der Hausordnung sofort fest, ob eine Person einsichtig und aufrichtig wirkt. Aber Achtung: Fragen nach Musikinstrumenten sind zulässig. Auskünfte über Hobbies und den Musikgeschmack dürfen nicht verlangt werden, da dies gegen die im Grundgesetz verankerten Grundrechte wie etwa die Persönlichkeitsrechte und die Regeln gegen Diskriminierung verstößt! Doch ob mit oder ohne Instrument – mithilfe eines Vermietungsexperten ist ein passender Nachmieter schnell gefunden, der sich dank entsprechendem Mietvertrag, konfliktfrei in die Hausgemeinschaft einfügt.

Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 30.03.2019

Verschärfte Mietpreisbremse: Das sollten Vermieter wissen

Seit dem 1. Januar 2019 gelten schärfere Regeln für die Mietpreisbremse, die neue Pflichten für Vermieter mit sich bringen. In Baden-Württemberg gilt die am 1. November 2015 eingeführte Mietpreisbremse in 68 Städten und Gemeinden, im Landkreis Ludwigsburg sind davon Asperg, Bietigheim-Bissingen, Freiberg am Neckar und Möglingen betroffen. Die Verschärfung sieht vor, dass ein Vermieter einem neuen Mieter nun schon vor Vertragsabschluss unaufgefordert schriftlich Auskunft über die Miete des Vormieters geben muss, damit dieser nachprüfen können, ob die Miethöhe zulässig ist. Damit soll sichergestellt sein, dass Vermieter in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Neuvermietungen tatsächlich maximal 10 % mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen, sofern der Vormieter nicht bereits mehr gezahlt hat. Fordert ein Vermieter dennoch eine höhere Miete, muss er dies gegenüber dem Neumieter begründen, etwa wegen Sanierungsarbeiten, die eine Erhöhung rechtfertigen. Neu ist zudem, dass eine einfache Rüge genügt, um eine überhöhte Miete zu beanstanden, falls der Vermieter keine stichhaltigen Angaben zur Begründung machen kann. Ferner wurde der Betrachtungszeitraum für qualifizierte Mietspiegel von vier auf sechs Jahre verlängert. Davon betroffen ist auch der seit dem 1. August 2017 gültige qualifizierte Mietspiegel der Stadt Ludwigsburg. Geändert hat sich überdies die Höhe der Modernisierungsumlage: Konnten Vermieter bisher 11 % der Kosten auf die Jahresmiete umlegen, dürfen es künftig nur 8 % sein. Darüber hinaus sind Kappungsgrenzen zu beachten: So darf die Miete selbst im Fall sehr hoher Sanierungskosten in den ersten 6 Jahren um höchstens 3 Euro pro Quadratmeter und Monat steigen, bei Wohnungen mit einer Miete von bis zu 7 Euro pro Quadratmeter dürfen es maximal 2 Euro sein. Überdies gelten sogenannte Luxussanierungen, die Vermieter nur deshalb vornehmen, um die bisherige Mieterschaft zu vertreiben, als Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet. Ob durch die Verschärfung mehr Transparenz in den Wohnungsmärkten entsteht, darf bezweifelt werden. In jedem Fall sind neue Unklarheiten geschaffen worden, die die Wohnungsneuvermietung weiter verkomplizieren. Vermieter, die das Risiko etwaiger Streitigkeiten minimieren wollen, sollten deshalb frühzeitig einen Immobilienprofis zu Rate ziehen, der sie professionell unterstützt.

Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 16.02.2019

Mit Bieterverfahren zum optimalen Verkaufserfolg

Strukturiert ablaufende Immobilienverkäufe spielen eine immer größere Rolle. Besonders in begehrten Lagen von Stuttgart oder im Landkreis Ludwigsburg sehen sich Verkäufer einem immer stärkeren Verhandlungs- und Entscheidungsdruck ausgesetzt. Oftmals nützen selbst gut vorbereitete und geschickt geführte Verkaufsgespräche wenig, um die Immobilie schnell zum bestmöglichen Preis zu veräußern. Stattdessen zieht sich der Prozess in die Länge, kostet Zeit und Nerven.

Eine Alternative zum üblichen Vertriebsweg ist ein Bieterverfahren. Anders als beim Verkauf zum Festpreis zeigt sich hierbei durch die Angebote der Interessenten, wie hoch der maximal zu erzielende Kaufpreis ist, ohne dass eine Verkaufsverpflichtung besteht. Bei sehr großer Nachfrage kann es passieren, dass ein höherer Preis als der zuvor festgelegte geboten wird. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn nur ein geringes Angebot an Kaufobjekten vorhanden, die Nachfrage jedoch sehr groß ist. Ein erfahrener Makler weiß schnell und sicher einzuschätzen, wann sich eine Immobilie für ein Bietergefecht eignet und ob ein solches zum besseren Verkaufserfolg führt.

Wie für jeden Immobilienverkauf, so müssen auch für ein Bieterverfahren alle relevanten Unterlagen zusammengestellt und ein aussagekräftiges Exposé angefertigt werden, das einer professionellen Überprüfung durch potenzielle Käufer standhält. Durch ein transparentes Auswahlverfahren trennt sich bei den Interessenten dann die Spreu vom Weizen. Nur diejenigen Kandidaten werden zu einer persönlichen Objektbesichtigung eingeladen, deren Angebot seriös und ernsthaft ist. Anschließend wird verhandelt, danach erfolgt der Zuschlag.

So einfach die Prozedur klingt, so gibt es dennoch einige Details zu beachten. Typische Fehler sind beispielsweise, die Zuschlagskriterien vorab nicht genau zu definieren oder fehlende Vertraulichkeitserklärungen. Dadurch kommt es nicht nur zu unnötigen Verzögerungen, sondern schlimmstenfalls kann es passieren, dass ein geneigter Käufer zu früh abspringt, was höchst ärgerlich wäre.

Für Verkäufer, die überlegen, ihre Immobilie per Bieterverfahren zu veräußern, empfiehlt es sich deshalb, den Prozess vorzugsweise von einem Makler begleiten zu lassen, der mit den entsprechenden Abläufen vertraut ist. Mithilfe seiner Kenntnisse sollte sich der optimale Verkaufserfolg schnell erzielen lassen.

Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 26.01.2019

Wärmebrücken erkennen und beheben

Wärmebrücken (oftmals auch „Kältelücken“ genannt) sind ein lästiges Übel, denn meist sind sie erst dann sichtbar, wenn der Schaden in Form von Feuchtigkeit und Schimmelflecken an den Wänden bereits eingetreten ist. Zudem kosten Wärmebrücken bares Geld, weil durch sie wertvolle Energie aus dem Gebäude entweicht. Um so wichtiger ist es, sie frühzeitig aufzuspüren und die Ursachen zügig zu beheben. Fachleute unterscheiden zwischen material-, konstruktiv- und geometriebedingten Wärmebrücken. Je nach Art der Schwachstelle müssen andere Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Eine Wärmebrücke liegt beispielsweise vor, wenn während der Heizperiode die Oberflächentemperatur an der Innenseite eines Außenbauteils punktuell deutlich gegenüber angrenzenden Bereichen absinkt. Typisch hierfür sind Fenster- und Türrahmen, Rollladenkästen, Heizkörpernischen sowie Balkonanschlüsse. Auch eine einzelne feuchte oder kalte Stelle an einer Außenwand kann ein Hinweis auf eine Wärmebrücke sein. Bei Verdacht sollten sich Hausbesitzer zeitnah Klarheit darüber verschaffen, bevor der Wohnkomfort oder gar die Gesundheit negativ beeinflusst wird. An eiskalten Wintertagen lassen sich Wärmebrücken am besten lokalisieren. Im ersten Schritt können sie in Eigenregie durch Messen per Infrarot-Thermometer ausfindig gemacht werden. Ein wesentlich genaueres Bild liefert dann eine professionell erstellte Thermografie mittels Wärmebildkamera, durchgeführt von einem versierten Energieberater oder darauf spezialisierten Architektur- bzw. Ingenieurbüro. Auf einen Blick und dazu in Farbe wird kenntlich, wo Abhilfe zu schaffen ist. Je intensiver das Rot, um so größer das Einfallstor für Nässe und Kälte. Am Befund orientiert sich der anschließend aufzustellende Sanierungsfahrplan. Die Maßnahmen können von der Dämmung der Fenster- bzw. Türlaibungen über eine Innendämmung bis zur Fassaden- und/oder Balkondämmung reichen. Das klingt kompliziert, ist mit fachkundiger Hilfe aber zu bewerkstelligen. Um die bestmögliche Lösung zu finden, sollte unbedingt dort Rat einholen werden, wo man sich explizit auf die Beseitigung von Wärmebrücken versteht. Denn im Falle einer nicht fachgerechten oder unzureichenden Behebung besteht die Gefahr, dass sich das Problem unbemerkt vergrößert und zwar soweit, dass die Bausubstanz in Mitleidenschaft gezogen wird. Zudem wissen Experten, ob und welche Fördermittel in Frage kommen, um die ärgerlichen Energiefresser garantiert loszuwerden.

Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 19.12.2018

Immobilien effizient vermarkten mit 360°-Besichtigungen

Die Immobilienvermarktung kann mühsam sein: Viele Anfrager melden sich und möchten das Objekt besichtigen. Zig Termine werden vor Ort vereinbart. Am Ende kommt dennoch kein Verkauf zustande, weil sich die Interessenten nicht entscheiden können. Mit einem virtuellen Immobilien-Rundgang lässt sich der Prozess wesentlich effizienter gestalten: Während der Verkäufer nur zuvor qualifizierte Interessenten zu einem realen Besichtigungstermin einlädt, haben potenzielle Käufer die Möglichkeit, sich das Objekt dann anzuschauen, wann und wo sie es möchten. Ob morgens um 9 Uhr am PC im Büro in Stuttgart oder abends um 20 Uhr mit dem Tablet auf der Couch in San Francisco. Der Vorteil dieser Art der Kundenansprache liegt auf der Hand: Schnellerer Verkauf zum marktgerechten Preis ohne unnötigen Zeitaufwand. Die Herstellung einer 360°-Besichtigung mit Hilfe eines Immobilienprofis läuft folgendermaßen ab: Zunächst wird das Objekt für den Verkauf hergerichtet. Anschließend wird es von Innen mit professioneller Fototechnik an mehreren Standpunkten in verschiedenen Perspektiven mit einem Fischaugen-Objektiv aufgenommen. Danach werden die Einzelbilder von einer Spezialsoftware zu einem Kugelpanorama zusammengesetzt. Fertig ist der Rundum-Blick, den der Betrachter selbst steuern kann! Vor allem entfernt lebende Interessenten schätzen es, eine Immobilie erst einmal virtuell erleben zu können, bevor sie einen Termin für eine Vor-Ort-Besichtigung vereinbaren. Anfragen aus den USA mit der Bitte um Zugang zu einer 360-Grad-Tour durch dieses oder jenes Einfamilienhauses im Großraum Stuttgart sind keine Seltenheit. Erst wenn das Objekt zu 99 Prozent gefällt, machen sich die Interessenten auf den weiten Weg nach Deutschland. Man erzielt also eine größere Reichweite und spart dennoch Zeit. Ein anderer Aspekt, der ebenfalls für den Einsatz eines virtuellen Immobilien-Rundgangs spricht, ist die Wahrung von Diskretion gegenüber der Nachbarschaft. Gerade wenn es sich um ein bewohntes Objekt handelt, möchte man Aufsehen vermeiden. Fazit: Ein aussagekräftiges Exposé mit ansprechenden Objektfotos ist nach wie vor selbstverständlich für eine erfolgreiche Immobilienvermarktung. Die emotionale Kraft, die von einer 360°-Besichtigung ausgeht, sollten Verkäufer jedoch nicht unterschätzen. Wer sich von der Sogwirkung überzeugen möchte, dem zeigen wir gerne, was machbar ist.

Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 27.10.2018

Photovoltaikanlage: Daran müssen Hausbesitzer denken

Der Supersommer 2018 beschert Photovoltaikanlagen-Besitzern beste Erträge. Hauseigentümer, die ebenfalls Sonnenstrom auf ihrem Dach produzieren möchten, sollten vorab einige Dinge bedenken: Zunächst ist zu prüfen, ob die Dachfläche von der Statik her dazu geeignet ist. Bei Schrägdächern ist dies meist ohne Verstärkung der Dachkonstruktion der Fall, da die Module dachparallel montiert werden. Bei Flachdächern, wo die Module aufgeständert sind, müssen aufgrund der Windlasten Zusatzgewichte berücksichtigt werden. Dann ist der Standort zu klären: Optimal ist ein Neigungswinkel zwischen 30 und 50 Grad und eine Ausrichtung nach Süden. Aber auch Dächer, die nach Ost oder West abweichen, bringen Erträge, wenn auch geringere. Maßgeblich für die Dimensionierung sind die Größe der zur Verfügung stehenden Dachfläche und der Stromverbrauch. Als Faustregel gilt: Einen Mindestertrag von rund 900 kWh je 1 kWp (Kilowatt-Peak) sollte eine Anlage erbringen, was einer Modulfläche von 8 bis 10 Quadratmetern entspricht. Ebenfalls ist zu prüfen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus dem jährlichen Ertrag der Anlage im Vergleich zu den Kosten. Neben den Investitions-, Betriebs- und Finanzierungskosten fließen Zinssatz, Inflation, Eigenverbrauchs- und Einspeisemenge sowie die Energiepreissteigerungsrate in die Berechnung ein. Eventuell lassen sich auch Zuschüsse und Fördermittel nutzen. Von entscheidender Bedeutung, ob sich das Ganze lohnt, ist die laut Erneuerbare-Energien-Gesetz gezählte Einspeisevergütung für Strom, der in das öffentliche Netz abgeführt wird. Sie ist auf 20 Jahre festgeschrieben und variiert je nach Anlagengröße. Experten rechnen jedoch mit weiterhin fallenden Vergütungssätzen, so dass ein möglichst hoher Eigenverbrauch zukünftig für die Anschaffung ausschlaggebend sein wird. Wichtig: Betreiber einer neu in Betrieb genommenen oder erweiterten Photovoltaikanlage sind gesetzlich verpflichtet, dies an die Bundesnetzagentur zu melden. Auch der jeweilige Netzbetreiber ist zu informieren. Gleiches gilt, wenn der Anlagenbetreiber infolge eines Immobilienverkaufs wechselt. Außerdem können Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer erhoben werden. Sowohl Eigentümer als auch Käufer einer Wohnimmobilie mit einer Photovoltaikanlage sollten also frühzeitig mit einem Immobilienprofi und ihrem Steuerberater über das Vorhaben sprechen, um Fallstricke zu vermeiden.

Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 20.10.2018

Tipps für den Immobilienverkauf

Wer sein Haus verkaufen möchte, steht vor vielen Entscheidungen: Was ist die Immobilie wert? Welche Unterlagen sind erforderlich? Wie sieht die optimale Vermarktung aus? Wann ist der richtige Zeitpunkt? Soviel lässt sich sagen: Das Timing könnte momentan nicht besser sein, denn die Kaufpreise haben im Landkreis Ludwigsburg deutlich angezogen. In Freiberg am Neckar etwa sind sie für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser in allen Lagen im Vergleich zu 2017 im Schnitt um rund 25 Prozent gestiegen. Doch einen hohen Verkaufspreis zu erzielen ist kein Selbstläufer. Auf eine gute Vorbereitung kommt es an! Zunächst müssen einige Dokumente zusammengestellt werden, etwa Baupläne, ein Energieausweis und die jährliche Betriebskostenabrechnung. Anschließend erfolgt eine professionelle Wertermittlung, die Faktoren  wie Bodenrichtwert, Lage, Gebäudezustand, Ausstattungsmerkmale und Anlagentechnik berücksichtigt. Ist der Wert dann ermittelt, geht es darum, die Immobilie bestmöglich zu veräußern. Dies kann über den üblichen Vertriebsweg geschehen oder per Bieterverfahren. Anders als beim Verkauf zum Festpreis, zeigt sich hierbei durch die Angebote der Interessenten, wie hoch der maximal zu erzielende Kaufpreis ist, ohne dass eine Verkaufsverpflichtung besteht. Bei großer Nachfrage ist es möglich, dass ein höherer Preis als der festgelegte geboten wird, besonders wenn nur ein knappes Angebot vorhanden ist. Für die Vermarktung ist ein aussagekräftiges und ansprechendes Exposé inklusive hochwertiger Objektfotos selbstverständlich. Eine 360-Grad-Besichtigung ist ebenfalls ein hervorragendes Instrument, um Käufer anzusprechen. Vor allem entfernt lebende Interessenten schätzen es, die Immobilie zunächst virtuell erleben zu können, bevor sie einen Vor-Ort-Termin vereinbaren. Man erzielt also eine größere Reichweite und spart dennoch Zeit. Ebenso strategisch sollte der Besichtigungstermin vorbereitet werden. Nicht selten erscheinen Käufer mit umfangreichen Fragekatalogen im Gepäck. Jetzt heißt es: Die Immobilie bestmöglich präsentieren! Trotzdem ist es wichtig, offen auf etwaige Mängel hinzuweisen. Andernfalls könnte der Käufer später Schadenersatz geltend machen. Ist dann ein neuer Eigentümer gefunden, muss der Kaufvertrag formuliert werden. Auch hierbei hilft der Immobilienmakler, bevor der Notar ihn endgültig abfasst und notariell beurkundet. Sind alle Punkte bedacht, steht einem erfolgreichen Immobilienverkauf wenig im Weg.

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung WHG Immobilien 07141/75501

Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 08.09.2018