Eigenbedarf anmelden: Das sollten Vermieter wissen
Immer wieder führen Eigenbedarfskündigungen zu Rechtsstreitigkeiten, die nicht selten langwierig und teuer sind. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Vermieter daher einige Dinge beachten. Zunächst ist wichtig zu wissen, dass ein Vermieter ein Mietverhältnis nur dann wegen Eigenbedarf beenden kann, wenn er selbst, ein Familienmitglied oder ein naher Angehöriger seines Haushalts die Wohnung nutzen möchte (§ 573 BGB Abs. 2 Nr. 2). Nach derzeitiger Rechtslage gehören dazu Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen. Nicht zum Personenkreis zählen geschiedene Ehegatten, frühere Lebenspartner und deren Kinder. Aus dem Kündigungsschreiben muss schlüssig hervorgehen, warum Eigenbedarf angemeldet wird. Neben der Person und dem Verwandtschaftsverhältnis, sind die genauen Gründe für den Wohnungsbedarf aufzuführen. Wer hierzu falsche Angaben macht oder den Eigenbedarf nur vortäuscht, verhält sich rechtswidrig und muss sich schlimmstensfalls wegen Betrugs vor Gericht verantworten. Da es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 573c BGB). Eine Sonderregelung gilt bei der Umwandlung eines Mietshauses in Eigentumswohnungen. War die Wohnung bereits vorher vermietet und wird danach verkauft, ohne dass der Mieter von seinem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch macht, müssen Eigentümer in 44 Gemeinden in Baden-Württemberg (z. B. Bietigheim-Bissingen und Ludwigsburg) laut Kündigungssperrfristverordnung fünf Jahren abwarten, bevor sie Eigenbedarf anmelden können. Schwierig wird es, wenn sich der Mieter gegen die Kündigung wehrt und auf einen angeblich vorliegenden Härtefall beruft, etwa aufgrund von hohem Alter, Pflegebedürftigkeit oder einer schweren Krankheit. Kommt es zum Streitfall vor Gericht, ist die individuelle Situation ausschlaggebend, zu deren Beurteilung gegebenenfalls Sachverständige und Zeugen hinzugezogen werden. Prinzipiell stellt ein fortgeschrittenes Alter oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung kein Hindernis für eine Eigenbedarfskündigung dar. Unterstützende Maßnahmen, wie die Übernahme von Umzugskosten oder das Anbieten einer neuen Wohnung, können helfen, den Aufwand für den Mieter zu minimieren. Das schützt Vermieter zwar nicht vor einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung, zeigt aber, wie wichtig eine gut vorbereitete Eigenbedarfskündigung ist, damit sie vor Gericht Bestand hat.
Bietigheimer Zeitung vom 13.11.2021