Energetisch sanieren mit Strategie und Weitblick

Wer sein Eigenheim energetisch fit für eine klimafreundliche Zukunft machen möchte, hat dazu viele Optionen: Vom Fensteraustausch über das Dämmen von Fassade, Kellerdecke und Dach bis zur Modernisierung der Heiztechnik. Um festzustellen, welche Maßnahmen sinnvoll sind, muss zunächst der Ist-Zustand des Gebäudes überprüft werden. Ein qualifizierter Energieberater, der nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz, das am 1. November 2020 in Kraft tritt, verpflichtend bei einer Komplettsanierung hinzuzuziehen ist, führt dazu umfassende Analysen durch, wie Luftdichtigkeits-messungen (Blower-Door-Test) und Wärmebilder (Thermographie), berechnet Wärmebrücken und berät zu innovativer Heiz- und Energietechnik. Die anschließend erstellte Energiebilanz zeigt, wo Handlungsbedarf besteht. Wichtig zu wissen: Das Gebäudeenergiegesetz, das neue Bestimmungen für Häuser mit einer Ölheizung vorgibt, ändert nichts an dem in Baden-Württemberg geltenden landeseigenen Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das Eigentümer bestehender Wohngebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und über eine Nettogrundfläche von über 50 Quadratmeter verfügen, bereits seit dem 1. Januar 2015 dazu verpflichtet, regenerative Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen. Das Gesetz verlangt einen 15-prozentigen Anteil regenerativer Energie zum Heizen und zur Warmwasserbereitung des Gebäudes, der zum Beispiel durch die Installation einer Solarthermieanlage oder den Einbau einer Holzpelletheizung erfüllt werden kann. Möglich ist auch die Kombination verschiedener Optionen. Unbedingt ratsam ist, sich von dem Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen, der die notwendigen Maßnahmen strukturiert und die Reihenfolge der Arbeiten aufzeigt. Das schafft Klarheit, auch was die zu erwartenden Kosten betrifft. Jetzt aktiv zu werden, rechnet sich: So wird die Energieberatung mit 80 statt mit 60 Prozent der Kosten gefördert. Interessant ist zudem die Austauschprämie für Ölheizungen, bei der ein Zuschuss von 45 Prozent der Investitionskosten gewährt wird, wenn eine Alternative zum Einsatz kommt, die vollständig CO2-neutral funktioniert, etwa per Wärmepumpe oder Biomasseanlage. Überdies wird eine Gas-Hybridheizung, die, etwa durch das Einbinden von Solarthermie, einen Anteil von mindestens 25 Prozent erreicht, mit 40 Prozent der Kostenübernahme unterstützt. Sein Haus zukunftsfähig zu sanieren, war demnach nie attraktiver.
Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 18.11.2020