Privataufzug im Eigenheim nachrüsten

Der private Aufzug erfreut sich wachsender Beliebtheit. Insbesondere in Eigenheimen, in denen die Treppensituation den nachträglichen Treppenlift-Einbau nicht zulässt, ist ein Heimlift interessant. Denn er bewegt sich senkrecht in die nächste Etage. Das hat den Vorteil, dass er flexibel überall im Wohnbereich platziert werden kann. Es muss lediglich eine ausreichend große Aussparung in der Decke sowie eine Grundfläche von rund 1,5 Quadratmetern vorhanden sein, um eine Person oder schwere Lasten bequem zu transportieren. Soll ein Rollstuhl oder Kinderwagen befördert werden, sind drei Quadratmeter erforderlich. Da ein Heimlift auf einer selbsttragenden Konstruktion basiert, benötigt er weder einen Aufzugschacht noch Verstärkungen. Zudem ist die gesamte Elektrik in der Kabinenverkleidung integriert, was die Montage zusätzlich vereinfacht. Die Antriebstechnik – ob Seilzug, Spindel oder Hydraulik – hängt von der Förderhöhe ab, die bis zu 18 Meter betragen kann. Privataufzüge unter drei Metern, wenn also nur ein Stockwerk zu überwinden ist, bedürfen keiner Baugenehmigung und müssen auch nicht vom TÜV genehmigt werden. Für darüber hinausgehende Lösungen und die Montage eines Aufzugs im Außenbereich ist beides zwingend vorgeschrieben. Je nach Konstruktion unterliegt der Heimlift überdies der regelmäßigen Wartung. Um die Machbarkeit zu prüfen und Umbaumaßnahmen durchzuführen, empfiehlt es sich, neben einem Fachberater auch einen Architekten zu Rate zu ziehen. Falls Grundrissanpassungen erforderlich sind, können diese gleich mit besprochen und abgeklärt werden. Über technische und finanzielle Fragen informieren ebenfalls regionale Wohnraumberatungsstellen (www.wohnungsanpassung-bag.de). Für eine fundierte Beratung sind sowohl Grundrisspläne als auch Lage- und Schnittpläne der betroffenen Etagen hilfreich. Die Preise für einfache Modelle beginnen bei 20.000 Euro. Kostenfaktoren sind unter anderem die Ausstattung, die Anzahl der Deckendurchbrüche und eine erhöhte Tragfähigkeit. Hinzu kommen weitere Leistungen, etwa von Baufirmen. Ob die Kosten förderfähig ist, hängt von der individuellen Situation ab. Personen mit einem Pflegegrad gewährt die Pflegekasse auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Für Hauseigentümer ohne Pflegegrad bietet sich das KfW-Programm „455-B“ zur Barrierereduzierung an, bei dem die maximale Förderhöhe 6.250 Euro beträgt.

Bietigheimer Zeitung vom 31.12.2024