Mietverträge digital unterzeichnen: Das sollten Vermieter wissen

Einen Mietvertrag digital zu versenden ist heutzutage keine Seltenheit mehr, wenn sich Vermieter und Mieter geeinigt haben. Das Unterschreiben findet meist jedoch wie gewohnt statt, also analog auf Papier. Denn viele sind unsicher, ob eine digital geleistete Unterschrift rechtsgültig ist. In der Tat gibt es hierbei Dinge zu beachten. Zunächst ist zu wissen, dass verschiedene Standards für elektronische Signaturen existieren, die je nach Anwendungsfall und Vertragsart unterschiedlich sind. In der EU regelt die sogenannte „eIDAS-Verordnung“ die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen. Derzufolge bieten einzig die beiden Standards QES (qualifizierte eSignatur) und PES (professionelle eSignatur) vollständige Rechtssicherheit. Bei QES handelt es sich um den Standard mit der höchsten Rechtssicherheit und den zugleich höchsten Anforderungen: Zur Verifizierung ist neben einer E-Mail-Adresse eine fälschungssichere Online-Identitätsprüfung mit vergleichendem Gesichtsscan per Videoidentifikation gegenüber einem geschulten Mitarbeiter erforderlich. Dieses Verfahren wird bei allen Dokumenten mit gesetzlichen Formvorschriften eingesetzt. Neben Behörden nutzen beispielsweise Strom- und Handyanbieter sowie Versicherungen den Standard. Auch bei der PES erfolgt die Identifikation über eine E-Mail-Adresse und einen fälschungssicheren, automatisierten Gesichtsvergleich. Auf diese Weise ist die Echtheit einer Person in wenigen Sekunden orts- und geräteunabhängig feststellbar. Der Vermieter kann also sicher sein, dass der „richtige“ Mieter den Vertrag unterschreibt. Dem Mieter wiederum ist es möglich, den Mietvertrag rechtsverbindlich von überall aus zu unterzeichnen, wenn er ein Smartphone oder einen Computer mit Webcam und Internetzugang hat. Eine entscheidende Rolle bei der Wahl der Software spielen Datenschutz und Datensicherheit. Denn was nützt ein einfacher und schneller Zugriff auf ein Dokument in der Cloud per Link, wenn die Lösung nicht die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhält. Zu empfehlen ist das Prinzip „Zero Knowledge“, bei dem die Dokumente verschlüsselt sind und weder der Anbieter der eSignaturen-Lösung noch der Serverbetreiber auf die Daten zugreifen können. Mit einem versierten Immobilienprofi an der Seite, der den Vermietungsprozess begleitet, sollte die komplette Online-Abwicklung unkompliziert möglich sein.