Musizieren in Mietwohnungen: So beugen Vermieter Streitigkeiten vor

Was für den einen liebliches Klavierspiel, ist für den anderen nervtötendes Geklimper: Häusliches Musizieren führt unter Mietparteien immer wieder zu Spannungen. Oftmals geht der Streit soweit, dass ein Gericht klären muss, was erlaubt ist und was nicht. Der Bundesgerichtshof befand im Oktober 2018, dass Musizieren daheim zu den üblichen Freizeitbeschäftigungen zählt und  grundsätzlich erlaubt ist. Allerdings muss das Ruhebedürfnis der Nachbarn beachtet werden. Auch andere Urteile wägen zwischen Gemeinschaftsbedürfnis und Einzelinteresse ab. Ausschlaggebend   sind die Wohnverhältnisse, wozu die Hellhörigkeit von Wohnungen, Umgebungsgeräusche und das zum Einsatz kommende Instrument zählen. Die Rechtsprechung zeigt, wie wichtig mietvertragliche Regelungen zum Musizieren sind. Deshalb sollten in einen Mietvertrag unbedingt Passagen einfließen, die das Einhalten von Ruhezeiten und die etwaige Musikausübung fixieren. Wesentlich sind die Nachtruhe zwischen 22:00 und 07:00 Uhr, die allgemeine Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie die ganztägige Ruhepflicht an Sonn- und Feiertagen. Für die Nachmietersuche ist zudem ein professioneller Vermietungsprozess sinnvoll, um die Kandidaten zu finden, die am besten in die vorhandene Alters- und Sozialstruktur einer Hausgemeinschaft passen. Hilfreich ist im Vorfeld eine Zielgruppe zu definieren, die angesprochen werden soll. Mal passen junge Familien besser, dann ältere Paare oder auch Singles. Neben den vorab eingeholten Fakten über die Identität, die Bonität und das Einkommen der zukünftigen Mieter spielt das persönliche Gespräch eine besondere Rolle. Denn gerade im Hinblick auf die Hausgemeinschaft ist es entscheidend zu klären, ob es sich bei den Interessenten um rücksichtsvolle, kooperative Menschen handelt. Erfahrene Vermietungsprofis stellen beim gemeinsame Durchsprechen der Hausordnung sofort fest, ob eine Person einsichtig und aufrichtig wirkt. Aber Achtung: Fragen nach Musikinstrumenten sind zulässig. Auskünfte über Hobbies und den Musikgeschmack dürfen nicht verlangt werden, da dies gegen die im Grundgesetz verankerten Grundrechte wie etwa die Persönlichkeitsrechte und die Regeln gegen Diskriminierung verstößt! Doch ob mit oder ohne Instrument – mithilfe eines Vermietungsexperten ist ein passender Nachmieter schnell gefunden, der sich dank entsprechendem Mietvertrag, konfliktfrei in die Hausgemeinschaft einfügt.

Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 30.03.2019