Photovoltaikanlage: Daran müssen Hausbesitzer denken

Der Supersommer 2018 beschert Photovoltaikanlagen-Besitzern beste Erträge. Hauseigentümer, die ebenfalls Sonnenstrom auf ihrem Dach produzieren möchten, sollten vorab einige Dinge bedenken: Zunächst ist zu prüfen, ob die Dachfläche von der Statik her dazu geeignet ist. Bei Schrägdächern ist dies meist ohne Verstärkung der Dachkonstruktion der Fall, da die Module dachparallel montiert werden. Bei Flachdächern, wo die Module aufgeständert sind, müssen aufgrund der Windlasten Zusatzgewichte berücksichtigt werden. Dann ist der Standort zu klären: Optimal ist ein Neigungswinkel zwischen 30 und 50 Grad und eine Ausrichtung nach Süden. Aber auch Dächer, die nach Ost oder West abweichen, bringen Erträge, wenn auch geringere. Maßgeblich für die Dimensionierung sind die Größe der zur Verfügung stehenden Dachfläche und der Stromverbrauch. Als Faustregel gilt: Einen Mindestertrag von rund 900 kWh je 1 kWp (Kilowatt-Peak) sollte eine Anlage erbringen, was einer Modulfläche von 8 bis 10 Quadratmetern entspricht. Ebenfalls ist zu prüfen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus dem jährlichen Ertrag der Anlage im Vergleich zu den Kosten. Neben den Investitions-, Betriebs- und Finanzierungskosten fließen Zinssatz, Inflation, Eigenverbrauchs- und Einspeisemenge sowie die Energiepreissteigerungsrate in die Berechnung ein. Eventuell lassen sich auch Zuschüsse und Fördermittel nutzen. Von entscheidender Bedeutung, ob sich das Ganze lohnt, ist die laut Erneuerbare-Energien-Gesetz gezählte Einspeisevergütung für Strom, der in das öffentliche Netz abgeführt wird. Sie ist auf 20 Jahre festgeschrieben und variiert je nach Anlagengröße. Experten rechnen jedoch mit weiterhin fallenden Vergütungssätzen, so dass ein möglichst hoher Eigenverbrauch zukünftig für die Anschaffung ausschlaggebend sein wird. Wichtig: Betreiber einer neu in Betrieb genommenen oder erweiterten Photovoltaikanlage sind gesetzlich verpflichtet, dies an die Bundesnetzagentur zu melden. Auch der jeweilige Netzbetreiber ist zu informieren. Gleiches gilt, wenn der Anlagenbetreiber infolge eines Immobilienverkaufs wechselt. Außerdem können Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer erhoben werden. Sowohl Eigentümer als auch Käufer einer Wohnimmobilie mit einer Photovoltaikanlage sollten also frühzeitig mit einem Immobilienprofi und ihrem Steuerberater über das Vorhaben sprechen, um Fallstricke zu vermeiden.

Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 20.10.2018