So funktioniert die Immobilienverrentung

Die Immobilienverrentung ist eine Sonderform der Altersvorsorge, die älteren Hausbesitzern die Möglichkeit bietet, ihr Eigenheim zu verkaufen und im Gegenzug dafür zeitlebens mietfrei in der Immobilie zu wohnen. Eine verlockende Option, die jedoch gut überlegt sein will. Im Prinzip gibt es drei Varianten: Die Leibrente, bei der der Käufer dem Verkäufer eine monatliche Rente zahlt und ihm zugleich ein lebenslanges Wohnrecht gewährt.

Bei der Zeitrente hat der Verkäufer ebenfalls ein lebenslanges Wohnrecht, jedoch wird die Rente innerhalb eines festgelegten Zeitraums gezahlt.

Darüber hinaus gibt es die Umkehrhypothek, bei der der Eigentümer einen Kreditvertrag mit einer Bank über die Rentenzahlung für das Haus abschließt, das nach Tilgung der Gesamtsumme in den Besitz der Bank übergeht. Die Höhe der Rente ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger  basierend auf dem Wert der Immobilie, der Lebenserwartung des Eigentümers, dem Wert des lebenslangen Wohnrechts und weiteren Einflussfaktoren wie dem Zinssatz und der Zahlweise und erstellt darüber ein Wertgutachten. Die Vertragsmodalitäten sollten so gestaltet sein, dass sie auch dann noch passen, wenn sich die Lebenssituation ändert. Wichtig ist, das Ausgehandelte notariell beurkunden und die Reallast, also das Recht einer Person, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu erhalten, ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dazu gehört auch ein vereinbartes Nießbrauchrecht, das die Vermietung der Immobilie sichert, falls beispielsweise der Umzug in ein Pflegeheim erforderlich ist, für dessen Kostendeckung zusätzliche Einnahmen benötigt werden.

Ratsam ist überdies zu regeln, dass die Rente im Todesfall an einen Hinterbliebenen weiter gezahlt wird („verbundene Leibrente“) und wer für die Instandhaltungskosten der Immobilie aufkommt. Angebracht ist ferner eine Rückfallklausel, für den Fall, dass der Käufer in Zahlungsrückstand gerät. Besonders für Ruheständler mit geringer Rente und nur wenig Rücklagen, aber einem Eigenheim, das nicht vererbt wird, kommt die Immobilienverrentung in Betracht. Trotzdem kann der traditionelle Hausverkauf durchaus eine lukrative Alternative sein, vor allem wenn das Objekt in begehrter Lage mit knappem Angebot liegt und sich vielleicht sogar für eine Versteigerung eignet, bei der für gewöhnlich ein höherer Kaufpreis erzielt wird. Ein Immobilienprofi unterstützt hier bei der Markteinschätzung und hilft, die bestmögliche Lösung zu finden.

Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 07.12.2019