Steuern sparen durch frühzeitige Immobilienschenkung

Clevere Erblasser verschenken ihr Immobilienvermögen zu Lebzeiten an ihre Lieben. Das stärkt nicht nur die Familienbande, sondern ermöglicht den künftigen Erben außerdem, Steuern zu sparen – und zwar in teilweise beträchtlicher Höhe. Allerdings ist dazu einiges zu beachten. Relevant ist insbesondere § 2325 BGB, der den Pflichtteilergänzungsanspruch bei Schenkungen regelt. Gemäß Absatz 3 zählen nur solche Schenkungen zum Erbe, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgt sind. Geschenke, die hingegen mindestens 10 Jahre zuvor gemacht wurden, bleiben unberücksichtigt und unterliegen nicht der Erbschaftssteuer. Außerdem gelten abhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Steuerklasse unterschiedlich hohe Freibeträge. Bei Ehepartnern beträgt die Summe 500.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro und bei Enkeln 200.000 Euro. Geschwister und deren Kinder können jeweils 20.000 Euro geltend machen. Für den bedachten Personenkreis ist es also bares Geld wert, wenn sich der Erblasser frühzeitig darum kümmert, wer wann Eigenheim, Zinshaus und/oder Ferienimmobilie erbt. Gerade wenn ein hohes Immobilienvermögen vorhanden ist, lohnt sich eine frühzeitige Schenkung. Denn der Schenkungsfreibetrag gilt alle 10 Jahre aufs Neue! Ein Beispiel: Herr Schulz besitzt ein schmuckes Eigenheim im Wert von 1,2 Millionen Euro, das er seiner Tochter vermachen möchte. Würde sie die Immobilie auf einmal erben, müsste sie 152.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen (1,2 Mio. Euro abzüglich 400.000 Euro Freibetrag, bleiben 800.000 Euro, die nach § 19 Abs.1 ErbStG mit 19 % versteuert werden). Fängt der Vater 20 Jahre früher mit der Schenkung an, verringert sich die Steuerlast für die Tochter um 92.000 Euro auf 60.000 Euro (Bei 800.000 Euro Freibetrag verbleiben 400.000 Euro, die mit 15 % zu versteuern sind). Um den Wert der Immobilie zu kennen, die per Schenkung vererbt werden soll, ist es ratsam, eine professionelle Wertermittlung durchführen zu lassen. Ebenso wichtig ist ein Schenkungsvertrag, in dem etwaige Gegenleistungen (z. B. Pflege der Eltern im Alter) und Nutzungsrechte (sog. Nießbrauch) fixiert sind sowie eine Rückforderungsklausel, für den Fall das die Parteien in Streit geraten. Eine eingehende rechtliche Beratung und das Gespräch mit einem Immobilienprofi klärt, wann sich eine Immobilienschenkung für wen am meisten lohnt. Je früher das Gespräch gesucht wird, um so mehr Steuern lassen sich sparen.

Experten-Tipp Bietigheimer Zeitung vom 11.08.2018