Der Frühling steht vor der Tür und mit ihm die Gartenzeit. Das bedeutet Rasen mähen, Hecke schneiden, Neues pflanzen. Doch wo darf ein Baum stehen? Wie hoch darf ein Zaun sein? Solche Fragen klärt das Nachbarschaftsrecht, das die Beziehungen von Grundstückseigentümern regelt. Neben den bundesweit geltenden gesetzlichen Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 902 bis 924) gibt es meistens ein landesspezifisches Nachbarschaftsrecht. Manches definiert auch die Landesbauordnung. In Baden-Württemberg darf ein Sichtschutzelement, ein Zaun oder eine Mauer (sog. „tote Einfriedung“), das direkt an das Grundstück des Nachbarn grenzt, nicht höher als 1,50 Meter sein. Bei zwei Metern Höhe ist ein Mindestabstand von 0,50 Metern einzuhalten. Bei Hecken verhält es sich anders: Soll hier ein Exemplar zwei Meter hoch sein, muss der Abstand wenigstens 0,70 Meter betragen. Bei 1,80 Metern reicht ein halber Meter Abstand aus. Zudem sollte die Pflege vom eigenen Grundstück aus zu erledigen sein. Kompliziert ist es mit Gehölzen: Kleinwüchsige Sorten, wie Rosen oder Ziersträucher, die nicht höher als 1,80 Meter sind, dürfen 0,50 Meter vom Nachbargrundstück entfernt stehen. Bei Obstbäumen liegt der einzuhaltende Abstand je nach Art und Ausdehnung zwischen zwei und vier Metern. Schwach und mittelstark wachsende Sorten, wie  Aprikosen und Pfirsiche, können innerorts mit einem Grenzabstand von einem Meter gepflanzt werden. Jedoch unterliegen sie einer Höhenbegrenzung von vier Metern. Für großwüchsige Bäume wie Buchen, Eichen und Eschen sind nicht unter acht Meter Abstand einzukalkulieren. Maßgebend ist stets die Mittelachse der Stämme und Triebe, die der Grundstücksgrenze am nächsten liegen. Ob ein zu nahe stehender Baum entfernt werden muss, hängt von der Verjährungsfrist ab. Aufgrund des Konfliktpotenzials hoher Bäume, die nach Jahren große Schatten werfen und dem Nachbarn Sicht und Sonne nehmen, beträgt sie zehn Jahre. Vorausschauende Planung ist also wichtig. Weitere Punkte im Nachbarrecht – die mitunter erst Gerichte klären – sind unter anderem überhängende Äste und der Umgang mit Fallobst vom Nachbarn auf dem eigenen Grundstück. Um Streit zu vermeiden, ist es ratsam, immer im Gespräch zu bleiben und über größere Veränderungen zu informieren. Auf  www.baden-wuerttemberg.de, Stichwort Nachbarrecht steht eine Broschüre zum Download bereit, die einen genauen Einblick über die Thematik gibt.