Wer ein Ladenlokal oder Büroräume an- oder vermietet, schließt einen Gewerbemietvertrag ab. Da Gewerbemietverträge frei verhandelbar sind, unterliegen sie, anders als Wohnmietverträge, keinem besonderen gesetzlichen Schutz. Deshalb kommt es auf die Details an. Die Rechtsgrundlage liefern das Bürgerliche Gesetzbuch (Paragrafen 535 bis 580a BGB) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Inhaltskontrolle (Paragraf 307 BGB) unterliegen. Der zufolge darf keine Partei unangemessen benachteiligt werden und jede Bestimmung muss klar und verständlich formuliert sein muss (so genanntes „Transparenzgebot“). Für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr gilt die Schriftform (Paragraf 550 BGB). Zu den relevanten Angaben in einen Gewerbemietvertrag gehören die Nennung der Parteien, die Beschreibung der vermieteten Räume inklusive Nebenräume, die Nutzungsart und der Vertragszweck, die Miethöhe, deren Fälligkeit und etwaige Mieterhöhungen sowie die Mietdauer und Kündigungsfristen. Wichtig für Vermieter: Die Nutzung muss exakt definiert sein, um sicherzustellen, dass dem vereinbarten Gebrauch nichts im Weg steht, etwa die Baunutzungsverordnung, die bestimmte Gewerbetätigkeiten in Wohngebieten untersagt. Überdies schützt sie davor, dass der Mieter den Zweck unerlaubt ändert. Zudem verantwortet der Vermieter Instandhaltungsmaßnahmen sowie einen ausreichenden Brand- und Lärmschutz. Falls bauliche Veränderungen vorgesehen sind, sollte darüber eine entsprechende Vereinbarung bereits bei Vertragsabschluss getroffen werden, um bei Ende der Mietzeit eine Regelung zu haben. Üblich ist die Zahlung einer Staffelmiete, bei der die Miete prozentual oder durch einen fixen Betrag zu einem vertraglich bestimmten Zeitpunkt erfolgt, oder einer Indexmiete, die sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten orientiert und daher variabel ist.

Mieten nicht vergleichbar

Wichtig für Mieter: Da Gewerbemieten – im Gegensatz zu Wohnungsmieten, über die es durch den Mietspiegel eine gewisse Transparenz gibt – nicht vergleichbar sind, empfiehlt es sich, den Standort und die Lage vor der Anmietung genau anzusehen, um abzuschätzen, ob die geforderte Miethöhe gerechtfertigt ist. Aufgrund der Komplexität, empfiehlt es sich, eine Gewerbeanmietung von einem Immobilienprofi begleiten zu lassen, der auf Wunsch beim Aufsetzen des Mietvertrags unterstützt. So vorbereitet, wird der Vertrag sicherheitshalber von einem Fachanwalt geprüft. Dann kann es losgehen mit dem Geschäft.