Was ist eine Auflassungsvormerkung in Gerlingen?
Eine Auflassungsvormerkung ist eine wichtige Sicherung im Grundbuch, die in Gerlingen wie überall in Deutschland den Käufer einer Immobilie vor dem endgültigen Eigentumsübergang schützt. Sie wird vom Notar nach der Beurkundung des Kaufvertrags beim zuständigen Grundbuchamt beantragt und sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung ab. Unser Team von WHG Immobilien begleitet Sie bei allen Schritten dieses wichtigen rechtlichen Verfahrens in Gerlingen.
Die Auflassungsvormerkung wirkt wie eine Reservierung im Grundbuch und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie während der Abwicklungsphase an einen anderen Käufer veräußert oder mit weiteren Belastungen versieht. In Gerlingen, wo der Immobilienmarkt besonders dynamisch ist, bietet sie entscheidenden Schutz vor Doppelverkäufen. Die Vormerkung wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und bleibt bestehen, bis die endgültige Eigentumsumschreibung erfolgt ist. Als erfahrener Immobilienmakler in Gerlingen achten wir darauf, dass dieser Prozess reibungslos abläuft.
Wichtige Punkte für Gerlingen
- Antragsstellung: Der Notar beantragt die Vormerkung beim Amtsgericht Stuttgart, Abteilung Grundbuchamt
- Bearbeitungsdauer: In Gerlingen beträgt die Eintragung meist 2-4 Wochen
- Kosten: Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis und betragen etwa 0,1% des Wertes
- Löschung: Erfolgt automatisch bei der Eigentumsumschreibung oder auf Antrag
Besonders bei einem Hausverkauf in Gerlingen ist die Auflassungsvormerkung unverzichtbar, da zwischen Kaufvertragsabschluss und tatsächlicher Eigentumsübertragung oft mehrere Monate liegen können. In dieser Zeit müssen häufig noch Finanzierungsbestätigungen eingeholt, Baugenehmigungen übertragen oder andere Voraussetzungen erfüllt werden. Die Vormerkung stellt sicher, dass der Käufer während dieser Phase rechtlich abgesichert ist.
Wir von WHG Immobilien bringen seit 1986 unsere Erfahrung in die Immobilienvermittlung ein und kennen die besonderen Gegebenheiten des Marktes in Gerlingen und dem Großraum Stuttgart. Heidi Pfuderer und ihr Team unterstützen Sie als DEKRA zertifizierte Sachverständige nicht nur beim Verkaufs- oder Kaufprozess, sondern auch bei allen rechtlichen Formalitäten rund um die Auflassungsvormerkung. Als Ihr Ansprechpartner aus Leidenschaft stehen wir Ihnen mit unserem Rundumservice zur Seite.
