Welche Fristen gibt es nach dem Verkauf in Gerlingen?

Nach einem Immobilienverkauf in Gerlingen gelten verschiedene gesetzliche Fristen, die sowohl Käufer als auch Verkäufer beachten müssen. WHG Immobilien begleitet Sie durch alle wichtigen Termine und sorgt dafür, dass keine Fristen versäumt werden. Die wichtigsten Zeiträume betreffen das Widerrufsrecht, Gewährleistungsansprüche und steuerliche Verpflichtungen.

Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt nach Vertragsabschluss und Belehrung über das Widerrufsrecht zu laufen. Besonders relevant ist die fünfjährige Gewährleistungsfrist für Sachmängel, die dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen. In Gerlingen sind aufgrund der Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart oft auch kommunale Vorkaufsrechte zu beachten, die innerhalb von zwei Monaten nach Anzeige beim Bürgermeisteramt ausgeübt werden können. Ein professioneller Hausverkauf in Gerlingen erfordert daher eine sorgfältige Planung aller Termine.

Wichtige Punkte für Gerlingen

  • Spekulationsfrist: Zehn Jahre bei privaten Immobilienverkäufen zur Vermeidung der Spekulationssteuer
  • Notartermin: Beurkundung muss innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen, meist 4-6 Wochen nach Vertragsunterzeichnung
  • Grundbucheintragung: Antrag beim Amtsgericht Ludwigsburg innerhalb von 2 Wochen nach Beurkundung
  • Übergabe: Schlüsselübergabe erfolgt meist zeitgleich mit Kaufpreiszahlung nach Grundbucheintragung

Die steuerlichen Fristen sind besonders bei vermieteten Objekten in Gerlingen relevant, da hier die Abschreibungen und Mieteinnahmen bis zum Verkaufsstichtag korrekt abgerechnet werden müssen. Auch die Anmeldung bei der Grunderwerbsstelle muss fristgerecht erfolgen. Als erfahrene Immobilienmakler in Gerlingen koordinieren wir alle notwendigen Termine und stehen in engem Kontakt mit Notaren, Banken und Behörden.

Wir von WHG Immobilien verfügen über jahrzehntelange Erfahrung bei Immobilienverkäufen in Gerlingen und dem Großraum Stuttgart. Heidi Pfuderer und ihr Team übernehmen für Sie alle Formalitäten und Behördengänge, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können. Als DEKRA zertifizierte Sachverständige und staatlich geprüfte Versorgungstechnikerin bringt unsere Inhaberin das nötige Fachwissen mit, um auch komplexe Verkaufsprozesse reibungslos abzuwickeln.