Welche Steuern fallen bei Erbimmobilien-Verkauf in Ludwigsburg an?
Beim Verkauf einer Erbimmobilie in Ludwigsburg fallen verschiedene Steuern an, die je nach individueller Situation unterschiedlich ausfallen können. Die wichtigsten sind die Spekulationssteuer bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb durch den Erblasser, die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn und gegebenenfalls die Erbschaftsteuer, falls diese bei der Erbschaft noch nicht vollständig abgeführt wurde. Wir von WHG Immobilien unterstützen Sie gerne bei allen steuerlichen Fragen rund um Ihren Immobilienverkauf in der Barockstadt.
Die Spekulationssteuer ist eine der bedeutendsten steuerlichen Belastungen beim Erbimmobilien-Verkauf. Sie fällt an, wenn zwischen dem Erwerb der Immobilie durch den ursprünglichen Eigentümer und dem Verkauf durch den Erben weniger als zehn Jahre liegen. Dabei wird die Spekulationsfrist des Erblassers auf den Erben übertragen. In Ludwigsburg, wo die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gestiegen sind, kann dies zu erheblichen steuerlichen Belastungen führen. Ein professioneller Hausverkauf in Ludwigsburg berücksichtigt diese steuerlichen Aspekte von Anfang an in der Verkaufsstrategie.
Wichtige Punkte für Ludwigsburg
- Spekulationsfrist beachten: Die zehnjährige Frist beginnt mit dem Erwerb durch den Erblasser, nicht mit der Erbschaft
- Eigennutzung prüfen: Bei eigener Nutzung im Jahr des Verkaufs und den zwei vorangegangenen Jahren entfällt die Spekulationssteuer
- Freibeträge nutzen: Verschiedene Freibeträge können die Steuerlast bei Erbimmobilien erheblich reduzieren
- Notarkosten einbeziehen: In Baden-Württemberg fallen zusätzlich Notarkosten von etwa 1,5% des Kaufpreises an
Neben der Spekulationssteuer können weitere Kosten anfallen. Die Grunderwerbsteuer trägt zwar der Käufer, jedoch sollten Verkäufer die Notarkosten für die Beurkundung einkalkulieren. In Baden-Württemberg liegen diese bei etwa 1,5% des Kaufpreises. Bei vermieteten Erbimmobilien in Ludwigsburg ist zudem die Abgeltungssteuer auf Mieteinnahmen bis zum Verkauf zu beachten. Steuerliche Vergünstigungen gibt es für Erben, die die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst bewohnt haben.
Als Immobilienmakler in Ludwigsburg mit jahrzehntelanger Erfahrung kennen wir die steuerlichen Besonderheiten beim Verkauf von Erbimmobilien genau. Heidi Pfuderer und unser Team stehen Ihnen nicht nur als DEKRA zertifizierte Sachverständige zur Seite, sondern arbeiten auch eng mit Steuerberatern und Notaren zusammen. So gewährleisten wir einen reibungslosen Verkaufsprozess, der alle steuerlichen Aspekte von Anfang an mitdenkt und Ihnen böse Überraschungen erspart.