Dürfen Mieter eine energetische Sanierung verlangen?

Die Angst vor einem Energie-Preisschock treibt viele Mieter um. Besonders in energetisch nicht oder nur teilweise sanierten Altbauten könnte es vor dem Hintergrund einer als unzureichend empfundenen Beschaffenheit von Heizung, Dach, Fenstern oder Wärmedämmung zu Streitfällen kommen. Der Unmut darüber kann so groß sein, dass ein Mieter nicht gewillt ist seine anteiligen Heiz- und Warmwasserkosten zu bezahlen und erst ein Gericht klären muss, ob die technische Ausstattung den üblichen Standards vergleichbarer Wohnungen entspricht oder tatsächlich ein Mangel vorliegt. Der BGH gibt Orientierung: Demnach sind die zum Zeitpunkt der Errichtung bzw. Modernisierung geltenden Normen als Maßstab für den geschuldeten Standard anzulegen. Nur wenn diese nicht eingehalten werden, liegt in der Regel ein Mangel der Mietsache vor, der eine Mietminderung rechtfertigt (Urteile vom 5. Dezember 2018, Az: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18). Folglich erfüllt auch eine in die Jahre gekommene Heiztechnik ihren Zweck, wenn sie einwandfrei funktioniert und weder die Gesundheit noch die Sicherheit gefährdet.

Soweit die bisherige Rechtsprechung. Trotzdem sollten Vermieter auf zeitgemäße technische Standards in ihrem Mietobjekt achten, nicht zuletzt falls sie ihre Immobilie verkaufen möchten, jetzt, wo für gut gepflegte, voll vermietete Objekte Höchstpreise gezahlt werden. Denn den Wert bestimmt nicht nur die Lage. Der Zustand der Haustechnik und ob eine Fassadendämmung durchgeführt wurde, sind ebenso ausschlaggebend. Gerade in der Energiekrise, von der niemand weiß, wie lange sie dauert und wie hoch sich die Preisspirale noch dreht, sind moderne energetische Standards wichtiger denn je.

Ein Ölheizung oder eine veraltete Gastherme etwa dürfte den Immobilienwert und damit den zu erzielenden Verkaufspreis ebenso schmälern wie die Chancen auf eine schnelle Wiedervermietung. Wie sich die vorhandene Technik konkret auf den Wert und die Vermietbarkeit auswirken, erfahren Vermieter durch die Einschätzung eines versierten Experten. Da Immobilienmakler nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz ohnehin verpflichtet sind, den Energieausweis bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung vorzulegen, sind sie die idealen Ansprechpartner für strategische Maßnahmen. Durch ihre Marktkenntnis sehen sie das Potenzial einer Immobilie auf einen Blick und können Lösungen aufzeigen. Bequemer kann es für Vermieter nicht sein, mögliche Chancen zu erkennen und zu nutzen.