Hitzeschutz: Welche Pflichten haben Vermieter?

Steigende Sommertemperaturen stellen auch Vermieter vor neue Herausforderungen. Besonders Dachgeschosswohnungen, große Fensterflächen oder ältere Gebäude können sich in den heißen Monaten erheblich aufheizen. Doch müssen Vermieter für Klimaanlagen, Rollläden oder andere Hitzeschutzmaßnahmen sorgen? Grundsätzlich gilt: Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Vermieter die Wohnung in einem Zustand erhalten, der den vertragsgemäßen Gebrauch ermöglicht. Dazu gehört auch, Mängel zu beseitigen. Eine automatische Verpflichtung, Mietwohnungen mit Klimaanlagen, Außenjalousien oder einem bestimmten Hitzeschutzstandard auszustatten, besteht derzeit nach geltender Rechtslage nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob die hohen Temperaturen auf normale sommerliche Bedingungen zurückzuführen sind oder durch bauliche Besonderheiten verstärkt werden. Eine aufgeheizte Wohnung allein stellt keinen Mangel dar. Gerade bei Dachgeschosswohnungen treten im Sommer häufig höhere Temperaturen auf. Anders kann die Situation aussehen, wenn bauliche Mängel zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen. Dazu können beispielsweise undichte oder veraltete Fenster, eine unzureichende Dämmung oder andere bauliche Gegebenheiten gehören, die eine außergewöhnliche Aufheizung der Wohnung verursachen. In solchen Fällen sollte der Vermieter die Ursachen prüfen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen. Ob aus sommerlicher Wärme ein rechtlich relevantes Problem wird, hängt von den konkreten Umständen ab. Eine feste gesetzliche Höchsttemperatur für Mietwohnungen gibt es nicht. Die häufig genannte Grenze von 30 Grad Raumtemperatur stammt aus dem Arbeitsschutz und lässt sich nicht ohne Weiteres auf Mietwohnungen übertragen. Maßgeblich sind Dauer, Ausmaß und Ursache der Überhitzung im Einzelfall. Liegt tatsächlich ein erheblicher Mangel vor, kann eine Mietminderung nach § 536 BGB möglich sein. Vermieter sollten Beschwerden über eine starke Wärmebelastung daher nicht ignorieren, sondern die Situation nachvollziehbar prüfen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt vom jeweiligen Gebäude ab. Dies können Sonnenschutzmaßnahmen wie das Anbringen von Hitzeschutzfolien auf Fenstern, eine Verbesserung der Dämmung, der Austausch problematischer Fenster oder in geeigneten Fällen auch der nachträgliche Einbau einer Klimaanlage sein. Ein offener Austausch zwischen Vermieter und Mieter sorgt meist für mehr Abkühlung als jede hitzige Auseinandersetzung.
Bietigheimer Zeitung vom 01.08.2026

