Wie Vermieter bei einer Räumungsklage vorgehen sollten

Es gibt zahlreiche Ursachen für eine Räumungsklage. Gründe sind vor allem hohe Mietrückstände, aber auch unerlaubte Untervermietung oder die Störung des Hausfriedens. Weigert sich ein Mieter nach einer wirksamen Kündigung auszuziehen, ist sie das letzte Mittel für Vermieter, die Rückgabe ihres Eigentums zu erzwingen. Allerdings ist das Verfahren meist langwierig und teuer. Denn erst, wenn das zuständige Amtsgericht einen Räumungstitel ausstellt, kann ein Gerichtsvollzieher die Wohnungsräumung durchführen. Damit das schnellstens geschieht, sollten Vermieter einige Dinge beachten. Zieht der Mieter nach der ordnungsgemäßen Kündigung nicht fristgerecht aus, muss der Vermieter dem weiteren Gebrauch der Mietsache widersprechen. Dieser Schritt ist deshalb wichtig, weil die weitere Nutzung der Wohnung gemäß § 545 BGB als Duldung verstanden würde und sich der Mietvertrag dadurch auf unbestimmte Zeit verlängert. Der Widerspruch hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Ignoriert der Mieter den Widerspruch, kann Räumungsklage erhoben werden. Beim Gerichtstermin, der für gewöhnlich in Form einer mündlichen Anhörung stattfindet, werden alle vorgelegten Beweise gegeneinander abgewogen. Anschließend ergeht das Urteil, gegen das die Parteien binnen vier Wochen widersprechen können. Danach ist das Urteil rechtskräftig. Sollte der Mieter durch das Räumungsurteil indes von Obdachlosigkeit bedroht sein oder ein anderer Härtefall wie hohes Alter oder schwere Krankheit vorliegen, beantragt er eventuell einen Räumungsaufschub. Je nach Wohnort und den Umständen kann dieser drei bis 12 Monate dauern. Bis die Sache folglich endgültig ausgestanden ist, vergehen mitunter Monate, wenn nicht Jahre. Außerdem lassen sich die Kosten einer Räumungsklage schwer abschätzen. Einflussnehmende Faktoren sind unter anderem Betriebs-, Gerichts- und Gutachterkosten. Darüber hinaus ist es ratsam, Renovierungskosten für die Wohnung mit einzukalkulieren. Aufgrund der Komplexität sollte Vermieter sorgfältig überlegen, ob sich eine Räumungsklage tatsächlich lohnt. Eine Alternative bietet möglicherweise eine Mediation, bei der neutrale Dritte die Parteien unterstützen, eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gegebenenfalls kommt ein vorgerichtliches Mietforderungsmanagement in Frage, durch-geführt von einem professionellen Berater, der insbesondere die Finanzen im Blick behält. In jedem Fall sollten sie sich Expertenrat einholen.

Bietigheimer Zeitung vom 09.05.20026


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