Eine Wohnungsübergabe beim Ein- und Auszug eines Mieters ist mehr als reine Formsache. Denn schon vermeintliche Kleinigkeiten können später ausschlaggebend sein, ob man als Vermieter auf Kosten sitzenbleibt. Deshalb ist eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung wichtig. Zunächst gilt es, einen Termin zu finden. Was viele vielleicht nicht wissen: Diesen bestimmt der Vermieter bzw. die Hausverwaltung, auch wenn der Mieter in der Anbietpflicht steht. Nach § 546 BGB ist die Frist für die Rückgabe die Beendigung des Mietverhältnisses. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist der darauffolgende Werktag maßgebend. Die Wohnung sollte bei der Über-gabe vollständig geräumt sein, damit Möbel, Teppiche und Wanddekor eventuelle Schäden nicht verdecken. In einem Übergabeprotokoll, das mit Ort, Datum, Uhrzeit und den Namen und Adressen der Anwesenden zu versehen ist, wird der Wohnungszustand und die Funktion von Sanitäranlagen, Heizung und falls vorhanden den Geräten der Einbauküche dokumentiert. Auch Gebrauchsspuren an Fußboden, Fenstern und Türen sind festzuhalten. Bei gravierenden Mängeln empfiehlt sich die zusätzliche Dokumentation per Foto. Ebenso werden die Zählerstände von Gas, Wasser und Strom erfasst und die Anzahl der erhaltenen (und noch auszuhändigenden) Schlüssel notiert. Anschließend unterschreiben Vermieter und Mieter das Protokoll. Verweigert der Mieter die Unterschrift, ist das Schriftstück trotzdem hilfreich, auch wenn weitere Beweise erforderlich sein dürften. Existieren keine offenen Forderungen gegen den Mieter, beispielsweise Mietschulden oder nicht gezahlte Mietnebenkosten, und sind von ihm keine Mängel zu tragen, ist die Mietkaution in voller Höhe zurückzuzahlen. Dazu hat der Vermieter sechs Monate Zeit. Steht die Betriebskostenabrechnung noch aus, darf ein angemessener Teil als Sicherheit einbehalten werden. Liegt diese dann vor, wird die Nachzahlung mit der Kaution verrechnet. Zwar besteht weder eine gesetzliche Pflicht zur Anfertigung eines Übergabeprotokolls, noch hat der Mieter einen gesetzlichen Anspruch darauf. Dennoch ist es für eine professionelle Immobilienvermietung unerlässlich und auch für private Vermieter unbedingt ratsam. Alternativ zur Schriftform kann auch ein digitales Übergabeprotokoll angefertigt werden. Entsprechende Lösungen finden sich Online und in App-Stores.