Diese Änderungen müssen Vermieter in 2026 beachten

Auch in diesem Jahr gelten zahlreiche neue Gesetze und Regelungen, auf die sich Vermieter einstellen müssen. So sind gemäß der 2023 novellierten Trinkwasserverordnung bis zum 12. Januar 2026 sämtliche Trinkwasserleitungen aus Blei auszutauschen gewesen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro, und Mieter können Mietminderung geltend machen. Wer also noch nicht tätig geworden ist, sollte schleunigst handeln. Zudem endet am 31. Dezember 2026 die Frist, bis zu der Heizkostenverteiler und Wasserzähler, die noch nicht funkbasiert funktionieren, durch fernablesbare Geräte umgerüstet oder ersetzt werden müssen. Die neuen Messgeräte müssen interoperabel sein und sich an intelligente Messsysteme (Smart-Meter-Gateways) anderer Hersteller anbinden lassen, damit sie der aktuellen Heizkostenverordnung entsprechen. Die Umrüstungskosten sind umlagefähig, sofern es sich um eine Mess- und Abrechnungsdienstleistung handelt. Erfolgt der Geräteaustausch im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme, werden sie über die Mieterhöhung umgelegt, nicht über die jährliche Betriebskostenabrechnung (§ 559 BGB). Mit den neuen Zählern kommt eine weitere Verpflichtung auf Vermieter zu: Ab 2027 müssen sie ihren Mietern monatliche Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen. Ferner verlangt das Gebäudeenergiegesetz (§ 60b GEG), dass bei allen vor dem 30. September 2010 installierten Heizungsanlagen mit Wasser als Energieträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen fachkundig überprüft wird, ob sie optimal eingestellt sind oder optimiert werden müssen (z. B. Pumpeneffizienz, Vorlauftemperatur). Überdies steigen die CO2-Kosten für fossile Energieträger von 55 auf 65 Euro pro Tonne, wodurch das Heizen mit Gas, Öl und Fernwärme teurer wird. Wie hoch die CO2-Kosten sind, die Mieter anteilig zu tragen haben, regelt ein 10-Stufenmodell, das Gebäude in Energieeffizienzklassen unterteilt. Je schlechter die Energiebilanz, desto größer der Vermieteranteil, gestaffelt von 0 Prozent (sehr gut) bis 95 Prozent (sehr schlecht), während der Mieteranteil entsprechend sinkt. Änderungen gibt es ebenfalls bei der Mietpreisbremse: Sie wurde im Landkreis Ludwigsburg unter anderem in Bietigheim-Bissingen und Freiberg am Neckar aufgehoben. In Asperg und Möglingen gilt sie indes weiterhin. Einfacher wird das Vermieten in 2026 demnach nicht.

Bietigheimer Zeitung vom21.02.2026