Mieterselbstauskunft: Das sollten Vermieter beachten

Wer eine Wohnung vermietet, möchte wissen, wem er sein Eigentum überlässt. Folglich kann ein Vermieter vom potenziellen neuen Mieter Auskünfte verlangen. Das Recht auf Selbstbestimmung, das sich aus den §§ 1 und 2 des Grundgesetzes ableitet, setzt der Befragung allerdings Grenzen. In der Mieterselbstauskunft sind lediglich Fragen zu persönlichen Daten des Mietinteressierten, zum Familienstand, Beschäftigungsverhältnis, Einkommen, zur finanziellen Situation, miteinziehenden Personen oder zum Vorhandsein von Haustieren erlaubt. Wichtig: Nicht alle Angaben dürfen von Beginn an erfragt werden. Denn die Datenschutzgrundverordnung, an die sich auch Vermieter zu halten haben, gestattet nur solche, die für das etwaige Mietverhältnis relevant sind (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Nicht selten wird die Frage nach dem Familienstand von Datenschützern als unzulässig betrachtet, weil für den Ehepartner, sofern er nicht Vertragspartei wird, keine gesamtschuldnerische Haftung besteht. Grundsätzlich dürfen von der Wohnungsbesichtigung bis zum Auswahlprozess nur die Kontaktdaten erhoben werden. Bekundet der etwaige Mieter nach der Wohnungsbesichtigung sein Interesse, darf der Vermieter weitere Informationen verlangen. Dann sind Fragen nach Beruf, Arbeitgeber, Einkommen und sonstigen Dingen, die im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Mietverhältnis stehen, statthaft. Zwar ist der Interessent nicht verpflichtet, anzugeben, ob er raucht oder zu seinen Hobbys gehört, ein Musikinstrument zu spielen. Verweigert er jedoch Auskünfte darüber, könnte er aus dem Bewerberpool ausscheiden. Ist die Entscheidung für einen Bewerber gefallen, ist es außerdem vor Vertragsabschluss legitim, einen Einkommensnachweis und eine Bonitätsauskunft zu verlangen. Ebenso kann eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters eingefordert und Kontodaten zwecks Überweisung von Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung erbeten werden. Tabu sind dagegen Fragen zur Religion, zu Mitgliedschaft in Parteien oder Vereinen, politischen Einstellung und sexuellen Orientierung zu stellen. Wer rechtssicher handeln möchte, sollte den Vermietungsprozess von einem versierten Immobilienprofi begleiten oder ganz durchführen lassen, der aus Erfahrung nicht nur mit den Standards der Mieterauskunft vertraut ist, sondern auch schnell beurteilen kann, wer der richtige Kandidat ist.
Bietigheimer Zeitung vom 14.03.2026

