Hausverkauf: Falschangaben können teuer werden
Rund um den Hausverkauf gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte und Regelungen, die es Privatverkäufern nicht immer leicht machen, richtig zu handeln. Gravierende Stolperfallen stecken unter anderem in falschen Angaben über die Immobilie. In Immobilienkaufverträgen heißt es zwar: „Gekauft wie besichtigt“. Diese sogenannte Besichtigungsklausel sollten Verkäufer jedoch nicht als Einladung missverstehen, einen Schaden zu verschweigen….
